Gewährleistung vs Garantie
- veröffentlicht am:13.03.2023
Die Begriffe „Gewährleistung“ und „Garantie“ werden beim Autokauf häufig miteinander verwechselt, die Unterschiede sind jedoch wesentlich. Während die Gewährleistung gesetzlich festgelegt ist, basiert die Garantie auf freiwilliger Basis des Herstellers oder Händlers. Die Gewährleistung verpflichtet den Verkäufer für Mängel einzustehen, die die verkaufte Sache von Anfang an hat, auch wenn diese zunächst unbemerkt blieben. Der Verkäufer ist somit verpflichtet, die mangelhafte Sache kostenlos zu reparieren oder auszutauschen. Bei Neuwagen beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre, bei Gebrauchtwagen (Fahrzeugalter ab einem Jahr) kann die Frist auf ein Jahr reduziert werden. Innerhalb dieser Zeit kann der Käufer Mängel geltend machen. In den ersten sechs Monaten nach Fahrzeugübergabe liegt die Beweislast beim Verkäufer, d.h. er muss beweisen, dass kein Mangel bei Fahrzeugübergabe vorlag. Ab dem siebten Monat hat der Käufer zu beweisen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe vorlag. Private Verkäufer sind berechtigt, die Gewährleistung auszuschließen. Die Garantie ist ein Versprechen des Herstellers, Importeurs und teilweise auch Händlers, für auftretende Mängel während der Garantiezeit einzustehen. Dabei handelt es sich um eine freiwillige, vertragliche Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer. Der Hersteller kann die Dauer und Bedingungen der Garantie gestalten wie er will. Oft wird die Gratisreparatur vom regelmäßigen Service in der jeweiligen Markenwerkstatt und ausschließlicher Verwendung von Originalersatzteilen abhängig gemacht. In Österreich müssen Garantiezusagen per Gesetz ein „Mehr“ gegenüber den Gewährleistungsbestimmungen bieten.