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Checkliste für den Autokauf

Vor dem Autokauf sollte das gewünschte Fahrzeug unbedingt persönlich besichtigt und eine Ankaufsüberprüfung seitens ÖAMTC oder der Fachwerkstätte des Vertrauens durchgeführt werden. Bei der Fahrzeugbesichtigung gilt es folgende Punkte zu beachten: Wie viele Vorbesitzer hat das Auto? Handelt es sich um ein Raucher- oder Nichtraucherfahrzeug? Wurde jeder Service gemacht? Wann ist der nächste Service fällig? Gibt es reparierte Vorschäden (z.B. durch Unfall)? Wurden Teile des Autos bereits einmal nachlackiert? (Wichtig für die Kontrolle sind gutes Tageslicht und trockene Witterung.) Verfügt das Auto über Dellen? (Für die Prüfung auf Dellen/etwaige Hagelschäden sollte das Fahrzeug gewaschen sein). Hat das Auto einen Zahnriemen oder eine Steuerkette? (Der Zahnriemen muss je nach Markenangabe und abhängig von Kilometeranzahl und Alter des Autos mal gewechselt werden, die Steuerkette im Normalfall nicht). Wann ist der Zahnriemenwechsel fällig? Mit welchen Sicherheitsextras ist der Wagen ausgestattet (ABS, Airbags, ESP)? Ist das Auto 4-fach oder 8-fach bereift? Wird die gesetzliche Profiltiefe bei Sommerreifen (1,6mm) und Winterreifen (4mm) eingehalten? (Unabhängig von der Profiltiefe empfiehlt der ÖAMTC, Sommerreifen mit einem Alter von über 6 Jahren und Winterreifen von über 4 Jahren nicht mehr zu verwenden).

Gewährleistung vs Garantie

Die Begriffe „Gewährleistung“ und „Garantie“ werden beim Autokauf häufig miteinander verwechselt, die Unterschiede sind jedoch wesentlich. Während die Gewährleistung gesetzlich festgelegt ist, basiert die Garantie auf freiwilliger Basis des Herstellers oder Händlers. Die Gewährleistung verpflichtet den Verkäufer für Mängel einzustehen, die die verkaufte Sache von Anfang an hat, auch wenn diese zunächst unbemerkt blieben. Der Verkäufer ist somit verpflichtet, die mangelhafte Sache kostenlos zu reparieren oder auszutauschen. Bei Neuwagen beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre, bei Gebrauchtwagen (Fahrzeugalter ab einem Jahr) kann die Frist auf ein Jahr reduziert werden. Innerhalb dieser Zeit kann der Käufer Mängel geltend machen. In den ersten sechs Monaten nach Fahrzeugübergabe liegt die Beweislast beim Verkäufer, d.h. er muss beweisen, dass kein Mangel bei Fahrzeugübergabe vorlag. Ab dem siebten Monat hat der Käufer zu beweisen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe vorlag. Private Verkäufer sind berechtigt, die Gewährleistung auszuschließen. Die Garantie ist ein Versprechen des Herstellers, Importeurs und teilweise auch Händlers, für auftretende Mängel während der Garantiezeit einzustehen. Dabei handelt es sich um eine freiwillige, vertragliche Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer. Der Hersteller kann die Dauer und Bedingungen der Garantie gestalten wie er will. Oft wird die Gratisreparatur vom regelmäßigen Service in der jeweiligen Markenwerkstatt und ausschließlicher Verwendung von Originalersatzteilen abhängig gemacht. In Österreich müssen Garantiezusagen per Gesetz ein „Mehr“ gegenüber den Gewährleistungsbestimmungen bieten.

Autokauf: Pickerl vs. Ankaufsüberprüfung

Das Wunschauto wurde besichtigt, Probe gefahren und auch der Preis passt? Dann fehlt nur mehr eine Ankaufsüberprüfung– sicher ist sicher! Hier gilt zu beachten, dass die §57a Überprüfung – in Österreich das sogenannte „Pickerl“ – keinen Ankaufstest darstellt. Was ist der Unterschied zwischen der §57a Überprüfung und einer Ankaufsüberprüfung? Die in Österreich sogenannte Pickerl- bzw. §57a Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie ermöglicht eine Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit, eine objektive Diagnose und weist nur auf wirklich notwendige Reparaturen hin. In einer maximal 45-minütigen Überprüfung werden folgende Elemente überprüft: Umweltverträglichkeit Bremsanlage und Lenkung Fahrgestell und Karosserie Lenkung und Bremsanlage Reifen, Räder, Achsen und Aufhängung Elektrische Systeme Beleuchtung, Spiegel und Fenster Die Kosten für eine §57a Überprüfung liegen bei ca. 41 Euro (Stand Juni 2019). Die Prüfintervalle für PKW und Anhänger bis 3.5 Tonnen Gesamtgewicht unterliegen der 3-2-1 Regel. Die erste §57a Überprüfung ist drei Jahre nach Erstzulassung fällig, die zweite Überprüfung zwei Jahre danach, anschließend ist das Pickerl jährlich zu machen. Dabei gilt ein Toleranzzeitraum von fünf Monaten (ein Monat vor bis vier Monate nach Fälligkeit/Monat der Erstzulassung). Achtung – seit 20. Mai 2018 gibt es Änderungen bei Prüfintervallen und Toleranzgrenzen für bestimmte Fahrzeugklassen (z.B. Kleintransporter, Autobusse, Traktoren, Rettungsfahrzeuge). Bei einem abgelaufenen Pickerl drohen Lenker wie Zulassungsbesitzer bis zu 5.000 Euro Strafe. Eine Ankaufsüberprüfung beinhaltet eine wesentlich detailliertere Begutachtung des Fahrzeuges. Dies resultiert in einer klaren Diagnose mit umfangreichen Informationen zum Zustand des Autos. Etwaige Mängel werden vor Ablauf der Garantie- oder Gewährleistungsfristen erkannt, zudem wird auf Schwachstellen, Abnützungserscheinungen, Vorschäden oder künftige Mängel hingewiesen. Eine ÖAMTC-Kaufüberprüfung beinhaltet folgende Elemente: Beleuchtungs- und Warneinrichtungen Bremsen Karosserie, Aufbau und Sicherheit Motor, Nebenaggregate, Kraftübertragung Lenkung, Radaufhängung, Reifen Probefahrt Die Dauer einer Kaufüberprüfung beträgt ca. 90 Minuten, die Kosten belaufen sich auf rund 67 Euro (Stand Juni 2019). Sowohl §57a Überprüfungen als auch Ankaufstest werden von Fachwerkstätten und Autofahrerclubs wie ÖAMTC oder ARBÖ durchgeführt.