Vor dem Autokauf sollte das gewünschte Fahrzeug unbedingt persönlich besichtigt und eine Ankaufsüberprüfung seitens ÖAMTC oder der Fachwerkstätte des Vertrauens durchgeführt werden. Bei der Fahrzeugbesichtigung gilt es folgende Punkte zu beachten:

Das Wunschauto wurde besichtigt, Probe gefahren und auch der Preis passt? Dann fehlt nur mehr eine Ankaufsüberprüfung– sicher ist sicher! Hier gilt zu beachten, dass die §57a Überprüfung – in Österreich das sogenannte „Pickerl“ – keinen Ankaufstest darstellt.

Die Begriffe „Gewährleistung“ und „Garantie“ werden beim Autokauf häufig miteinander verwechselt, die Unterschiede sind jedoch wesentlich. Während die Gewährleistung gesetzlich festgelegt ist, basiert die Garantie auf freiwilliger Basis des Herstellers oder Händlers.
Neueste Kommentare